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KrAbfWUTechAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und zur Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft

KrAbfWUTechAusbV Art. 10Prüfungsbereiche des Teiles 2

Abschnitt 2 Abschlussprüfung

In forceOfficial text

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.

„Annehmen von Abfällen und Zuführen zu Entsorgungswegen“,

2.

„Betreiben von Maschinen und Anlagen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft“,

3.

„Sicherstellen von Prozessen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft“ sowie

4.

„Wirtschafts- und Sozialkunde“.