KonzVgV · Verordnung über die Vergabe von Konzessionen
KonzVgV Art. 1Gegenstand und Anwendungsbereich
Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabe von Konzessionen durch einen Konzessionsgeber.