DE · KonsVerCHEV
Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Contents
- Abschnitt 1 Allgemeines
- Art. 1 Abkommen
- Art. 2 Anwendungsbereich
- Abschnitt 2 Schenkungen
- Art. 3 Schenkungen von Geschäftsbetrieben
- Abschnitt 3 Grenzgängerbesteuerung (Artikel 15a des Abkommens)
- Art. 4 Ansässigkeit
- Art. 5 Ansässigkeitsbescheinigung
- Art. 6 Arbeitsort
- Art. 7 Geringfügige Arbeitsverhältnisse
- Art. 8 Nichtrückkehrtage
- Art. 9 Kürzung der 60-Tage-Grenze
- Art. 10 Bescheinigung über die Nichtrückkehrtage
- Art. 11 Bemessungsgrundlage und -zeitraum
- Art. 12 Ansässigkeitsstaat Deutschland
- Art. 13 Grundsätze der Steuerberechnung
- Art. 14 Nach amtlichen Vorgaben ermittelte Lohnsteuer ist niedriger als 4,5 Prozent
- Art. 15 Verpflichtung zur Änderung der Abzugsteuer
- Art. 16 Nachweis der Bruttovergütungen
- Art. 17 Verschiedene Sonderfälle
- Art. 18 Abwanderer in die Schweiz (Artikel 4 Absatz 4 des Abkommens)
- Abschnitt 4 Leitende Angestellte, Drittstaateneinkünfte
- Art. 19 Besteuerung leitender Angestellter
- Art. 20 Arbeitnehmer mit Einkünften aus Drittstaaten
- Abschnitt 5 Sonstige Anwendungsfälle
- Art. 21 Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten oder an Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebende Lebenspartner
- Art. 22 Betriebliche Veräußerungsrenten
- Art. 23 Nachfolgeunternehmen der Regiebetriebe nach Artikel 19 Absatz 3 des Abkommens
- Art. 24 Arbeitnehmer-Abfindungen
- Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
- Art. 25 Anwendungsregelung
- Art. 26 Inkrafttreten