DE · KonsVerCHEV
Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeines
- чл. 1 Abkommen
- чл. 2 Anwendungsbereich
- Abschnitt 2 Schenkungen
- чл. 3 Schenkungen von Geschäftsbetrieben
- Abschnitt 3 Grenzgängerbesteuerung (Artikel 15a des Abkommens)
- чл. 4 Ansässigkeit
- чл. 5 Ansässigkeitsbescheinigung
- чл. 6 Arbeitsort
- чл. 7 Geringfügige Arbeitsverhältnisse
- чл. 8 Nichtrückkehrtage
- чл. 9 Kürzung der 60-Tage-Grenze
- чл. 10 Bescheinigung über die Nichtrückkehrtage
- чл. 11 Bemessungsgrundlage und -zeitraum
- чл. 12 Ansässigkeitsstaat Deutschland
- чл. 13 Grundsätze der Steuerberechnung
- чл. 14 Nach amtlichen Vorgaben ermittelte Lohnsteuer ist niedriger als 4,5 Prozent
- чл. 15 Verpflichtung zur Änderung der Abzugsteuer
- чл. 16 Nachweis der Bruttovergütungen
- чл. 17 Verschiedene Sonderfälle
- чл. 18 Abwanderer in die Schweiz (Artikel 4 Absatz 4 des Abkommens)
- Abschnitt 4 Leitende Angestellte, Drittstaateneinkünfte
- чл. 19 Besteuerung leitender Angestellter
- чл. 20 Arbeitnehmer mit Einkünften aus Drittstaaten
- Abschnitt 5 Sonstige Anwendungsfälle
- чл. 21 Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten oder an Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebende Lebenspartner
- чл. 22 Betriebliche Veräußerungsrenten
- чл. 23 Nachfolgeunternehmen der Regiebetriebe nach Artikel 19 Absatz 3 des Abkommens
- чл. 24 Arbeitnehmer-Abfindungen
- Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
- чл. 25 Anwendungsregelung
- чл. 26 Inkrafttreten