KindArbSchV · Verordnung über den Kinderarbeitsschutz
KindArbSchV Art. 4Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
KindArbSchV · Verordnung über den Kinderarbeitsschutz
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.