KGSG · Gesetz zum Schutz von Kulturgut
KGSG Art. 59Rückgabeersuchen
Abschnitt 2 Rückgabeverfahren
Das Rückgabeersuchen ist zu stellen für 1.
den Rückgabeanspruch eines Mitgliedstaates nach § 50 bei der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde oder
2.
Ansprüche nach den §§ 51 bis 53 auf diplomatischem Weg beim Auswärtigen Amt.