Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

JüdMilSeelsVtr · Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des Öffentlichen Rechts - zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge

JüdMilSeelsVtr Art. 16

Abschnitt V Militärrabbiner und Militärrabbinerinnen

In forceOfficial text

(1) Die Militärrabbiner und Militärrabbinerinnen werden auf Vorschlag des Militärbundesrabbiners und mit Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung zunächst für die Dauer von drei Monaten probeweise in den Militärseelsorgedienst eingestellt. Die Erprobungszeit kann mit Zustimmung des Zentralrats der Juden in Deutschland um bis zu weitere drei Monate verlängert werden.

(2) Die Militärrabbiner und Militärrabbinerinnen sind während der Erprobungszeit als Tarifbeschäftigte tätig.