Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

ITSManKflAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für IT-System-Management und zur Kauffrau für IT-System-Management

ITSManKflAusbV Art. 6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt

Abschnitt 2 Abschlussprüfung

In forceOfficial text

(1) Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2.

(2) Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.