ITSManKflAusbV ст. 6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
Abschnitt 2 Abschlussprüfung
(1) Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2.
(2) Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.