IntermErsAufwV · Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Intermediäre
IntermErsAufwV Art. 11Ersatz der Umsatzsteuer
Der Intermediär hat Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer, die auf seinen Kostenersatz gemäß den §§ 3 bis 10 entfällt.
IntermErsAufwV · Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Intermediäre
Der Intermediär hat Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer, die auf seinen Kostenersatz gemäß den §§ 3 bis 10 entfällt.