Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

IntErbRVG · Internationales Erbrechtsverfahrensgesetz

IntErbRVG Art. 44Rechtsbeschwerde

Abschnitt 5 Europäisches Nachlasszeugnis

In forceOfficial text

Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ist statthaft, wenn sie das Beschwerdegericht zugelassen hat. Die Zulassungsgründe bestimmen sich nach § 70 Absatz 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. § 43 Absatz 3 gilt entsprechend.