InsO Art. 53Massegläubiger
Zweiter Abschnitt Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
Aus der Insolvenzmasse sind die Kosten des Insolvenzverfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten vorweg zu berichtigen.
Zweiter Abschnitt Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
Aus der Insolvenzmasse sind die Kosten des Insolvenzverfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten vorweg zu berichtigen.