HypAblV · Verordnung über die Ablösung früherer Rechte und andere vermögensrechtliche Fragen
HypAblV Art. 11Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Abschnitt 3 Schlußvorschriften
(1) Diese Verordnung tritt am 4. Juli 1994 in Kraft.
(2) (3)
HypAblV · Verordnung über die Ablösung früherer Rechte und andere vermögensrechtliche Fragen
Abschnitt 3 Schlußvorschriften
(1) Diese Verordnung tritt am 4. Juli 1994 in Kraft.
(2) (3)