HkRNDV Art. 47Löschung von Daten
Abschnitt 6 Erhebung, Speicherung, Verwendung, Übermittlung und Löschung von Daten
Im Herkunftsnachweisregister oder im Regionalnachweisregister gespeicherte Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie für das Führen des jeweiligen Registers nicht mehr erforderlich sind.