HIVHG · Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen
HIVHG Art. 2Mittel für finanzielle Hilfe
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Die Mittel für die finanzielle Hilfe werden vom Bund aufgebracht.
HIVHG · Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Die Mittel für die finanzielle Hilfe werden vom Bund aufgebracht.