HGrG · Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
HGrG Art. 41Abschlußbericht
Abschnitt IV Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung
Der kassenmäßige Abschluß und der Haushaltsabschluß sind in einem Bericht zu erläutern.