Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

HebG · Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen

HebG Art. 17Praxisbegleitung

Unterabschnitt 2 Der berufspraktische Teil des Studiums

In forceOfficial text

(1) Die Hochschule unterstützt die berufspraktische Ausbildung der Studierenden, indem sie eine Praxisbegleitung in angemessenem Umfang gewährleistet.

(2) Die Praxisbegleitung betreut und beurteilt die Studierenden während ihrer Praxiseinsätze fachlich und unterstützt die Praxisanleitung.