GntVDDVCSVDV Art. 57Rangpunktzahl der Modulprüfungen des Hauptstudiums
Unterabschnitt 3 Modulprüfungen des Hauptstudiums
Aus den Bewertungen der Modulprüfungen wird eine Rangpunktzahl berechnet, die das arithmetische Mittel der Bewertungen der einzelnen Modulprüfungen ist.