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Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen in Dienststellen des Bundes
Contents
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Wahlrechtsgrundsätze
- Art. 2 Wahlberechtigung
- Art. 3 Wählbarkeit
- Art. 4 Fristen für die Wahl
- Art. 5 Formen der Stimmabgabe
- Abschnitt 2 Vorbereitung der Wahl
- Art. 6 Pflichten der Dienststelle
- Art. 7 Wahlvorstand
- Art. 8 Bekanntgabe der Wählerinnenliste
- Art. 9 Einspruch gegen die Wählerinnenliste
- Art. 10 Wahlausschreiben
- Art. 11 Bewerbung
- Art. 12 Nachfrist für Bewerbungen
- Art. 13 Bekanntgabe der Bewerbungen
- Art. 14 Form und Inhalt der Stimmzettel
- Abschnitt 3 Durchführung der Wahl
- Art. 15 Ausübung des Wahlrechts
- Art. 16 Stimmabgabe im Wahlraum
- Art. 17 Briefwahl
- Art. 18 Behandlung der Briefwahlstimmen
- Art. 19 Elektronische Wahl
- Art. 20 Stimmenauszählung, Feststellung des Wahlergebnisses
- Art. 21 Benachrichtigung der Bewerberinnen
- Art. 22 Annahme der Wahl
- Art. 23 Bekanntgabe der Gewählten und Bestellung
- Art. 24 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- Art. 25 Auflösung des Wahlvorstandes
- Abschnitt 4 Sonderregelungen, Übergangsbestimmungen
- Art. 26 Sonderregelungen für den Bundesnachrichtendienst
- Art. 27 Übergangsbestimmungen