Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

GKG · Gerichtskostengesetz

GKG Art. 13Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung

Abschnitt 3 Vorschuss und Vorauszahlung

In forceOfficial text

Über den Antrag auf Eröffnung des Verteilungsverfahrens nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung soll erst nach Zahlung der dafür vorgesehenen Gebühr und der Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung entschieden werden.