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Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern

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Contents

  1. Art. 1 Geltungsbereich
  2. Art. 2 Begriffsbestimmungen
  3. Art. 3 Zulassung zur Beförderung
  4. Art. 4 Allgemeine Sicherheitspflichten
  5. Art. 5 Ausnahmen
  6. Art. 6 Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
  7. Art. 7 Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bestellten Sachverständigen oder Dienststellen
  8. Art. 8 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
  9. Art. 10 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
  10. Art. 11 Zuständigkeiten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
  11. Art. 12 Zuständigkeiten der Prüfstellen für Tanks
  12. Art. 13 Ergänzende Zuständigkeiten der Benannten Stellen für Druckgefäße
  13. Art. 13a Zuständigkeiten der Benennenden Behörde
  14. Art. 14 Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr
  15. Art. 15 Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr
  16. Art. 16 Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt
  17. Art. 17 Pflichten des Auftraggebers des Absenders
  18. Art. 18 Pflichten des Absenders
  19. Art. 19 Pflichten des Beförderers
  20. Art. 20 Pflichten des Empfängers
  21. Art. 21 Pflichten des Verladers
  22. Art. 22 Pflichten des Verpackers
  23. Art. 23 Pflichten des Befüllers
  24. Art. 23a Pflichten des Entladers
  25. Art. 24 Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU
  26. Art. 25 Pflichten des Herstellers, Wiederaufarbeiters und Rekonditionierers von Verpackungen, des Herstellers und Wiederaufarbeiters von IBC und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC
  27. Art. 26 Sonstige Pflichten
  28. Art. 27 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt
  29. Art. 28 Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr
  30. Art. 29 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr
  31. Art. 30 Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr
  32. Art. 30a Pflichten der für die Instandhaltung zuständigen Stelle im Eisenbahnverkehr
  33. Art. 31 Pflichten des Betreibers der Eisenbahninfrastruktur im Eisenbahnverkehr
  34. Art. 31a Pflichten des Triebfahrzeugführers im Eisenbahnverkehr
  35. Art. 32 Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr
  36. Art. 33 Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt
  37. Art. 34 Pflichten des Eigentümers oder Betreibers in der Binnenschifffahrt
  38. Art. 34a Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord in der Binnenschifffahrt
  39. Art. 35 Verlagerung
  40. Art. 35a Fahrweg im Straßenverkehr
  41. Art. 35b Gefährliche Güter, für deren Beförderung die §§ 35 und 35a gelten
  42. Art. 35c Ausnahmen zu den §§ 35 und 35a
  43. Art. 36 Prüffrist für Feuerlöschgeräte
  44. Art. 36a Beförderung gefährlicher Güter als behördliche Asservate
  45. Art. 36b Beförderung erwärmter flüssiger und fester Stoffe
  46. Art. 37 Ordnungswidrigkeiten
  47. Art. 38 Übergangsbestimmungen