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Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin
Contents
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- Art. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- Art. 2 Dauer der Berufsausbildung
- Art. 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- Art. 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- Art. 5 Einsatzgebiet
- Art. 6 Ausbildungsplan
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- Art. 7 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- Unterabschnitt 2 Teil 1 der Abschlussprüfung
- Art. 8 Inhalt von Teil 1
- Art. 9 Prüfungsbereich von Teil 1
- Unterabschnitt 3 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung
- Art. 10 Inhalt von Teil 2
- Art. 11 Prüfungsbereiche von Teil 2
- Art. 12 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes
- Art. 13 Prüfungsbereich Planen eines Softwareproduktes
- Art. 14 Prüfungsbereich Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen
- Art. 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- Art. 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- Art. 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 4 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Systemintegration
- Art. 18 Inhalt von Teil 2
- Art. 19 Prüfungsbereiche von Teil 2
- Art. 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration
- Art. 21 Prüfungsbereich Konzeption und Administration von IT-Systemen
- Art. 22 Prüfungsbereich Analyse und Entwicklung von Netzwerken
- Art. 23 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- Art. 24 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- Art. 25 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 5 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fach- richtung Daten- und Prozessanalyse
- Art. 26 Inhalt von Teil 2
- Art. 27 Prüfungsbereiche von Teil 2
- Art. 28 Prüfungsbereich Planen und Durchführen eines Projektes der Datenanalyse
- Art. 29 Prüfungsbereich Durchführen einer Prozessanalyse
- Art. 30 Prüfungsbereich Sicherstellen der Datenqualität
- Art. 31 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- Art. 32 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- Art. 33 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 6 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Digitale Vernetzung
- Art. 34 Inhalt von Teil 2
- Art. 35 Prüfungsbereiche von Teil 2
- Art. 36 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung
- Art. 37 Prüfungsbereich Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen
- Art. 38 Prüfungsbereich Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen
- Art. 39 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- Art. 40 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- Art. 41 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 3 Schlussvorschriften
- Art. 42 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- Art. 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten