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Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin
Съдържание
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- чл. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- чл. 2 Dauer der Berufsausbildung
- чл. 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- чл. 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- чл. 5 Einsatzgebiet
- чл. 6 Ausbildungsplan
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- чл. 7 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- Unterabschnitt 2 Teil 1 der Abschlussprüfung
- чл. 8 Inhalt von Teil 1
- чл. 9 Prüfungsbereich von Teil 1
- Unterabschnitt 3 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung
- чл. 10 Inhalt von Teil 2
- чл. 11 Prüfungsbereiche von Teil 2
- чл. 12 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes
- чл. 13 Prüfungsbereich Planen eines Softwareproduktes
- чл. 14 Prüfungsbereich Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen
- чл. 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- чл. 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- чл. 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 4 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Systemintegration
- чл. 18 Inhalt von Teil 2
- чл. 19 Prüfungsbereiche von Teil 2
- чл. 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration
- чл. 21 Prüfungsbereich Konzeption und Administration von IT-Systemen
- чл. 22 Prüfungsbereich Analyse und Entwicklung von Netzwerken
- чл. 23 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- чл. 24 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- чл. 25 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 5 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fach- richtung Daten- und Prozessanalyse
- чл. 26 Inhalt von Teil 2
- чл. 27 Prüfungsbereiche von Teil 2
- чл. 28 Prüfungsbereich Planen und Durchführen eines Projektes der Datenanalyse
- чл. 29 Prüfungsbereich Durchführen einer Prozessanalyse
- чл. 30 Prüfungsbereich Sicherstellen der Datenqualität
- чл. 31 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- чл. 32 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- чл. 33 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 6 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Digitale Vernetzung
- чл. 34 Inhalt von Teil 2
- чл. 35 Prüfungsbereiche von Teil 2
- чл. 36 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung
- чл. 37 Prüfungsbereich Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen
- чл. 38 Prüfungsbereich Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen
- чл. 39 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- чл. 40 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- чл. 41 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 3 Schlussvorschriften
- чл. 42 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- чл. 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten