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Verordnung über den Betrieb der Fähren auf Bundeswasserstraßen
Contents
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Anwendungsbereich
- Art. 3 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
- Art. 4 Überwachung der für den Betrieb der Fähre erforderlichen landseitigen Anlagen und ihr Zusammenwirken mit der Fähre
- Art. 5 Fahrpläne
- Art. 6 Anlegestellen
- Art. 7 Sicherheit und Ordnung an Bord
- Art. 8 Betreten, Befahren und Verlassen der Fähre
- Art. 9 Verhalten der Fährbenutzer
- Art. 10 Beförderung gefährlicher Güter
- Art. 11 Ausschluß von Beförderungen
- Art. 12 Einsatz der Fähre und Einstellung des Fährverkehrs
- Art. 13 Sicherung der Fähre
- Art. 14 Aushang von Vorschriften und Anbringen von Hinweistafeln
- Art. 15 Übergangsregelung
- Art. 16 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten