Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

eWpG · Gesetz über elektronische Wertpapiere

eWpG Art. 1Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

In forceOfficial text

Dieses Gesetz ist anzuwenden auf 1.

Schuldverschreibungen auf den Inhaber,

2.

Aktien, die auf den Namen lauten, und

3.

Aktien, die auf den Inhaber lauten, wenn sie in einem zentralen Register eingetragen sind.