Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

ESVG · Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise

ESVG Art. 20Strafvorschriften

Abschnitt 5 Straf- und Bußgeldvorschriften

In forceOfficial text

Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 19 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a oder Nummer 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und 1.

dadurch die Grundversorgung schwer gefährdet oder

2.

dabei eine außergewöhnliche Mangellage bei der Versorgung mit Erzeugnissen zur Erzielung von bedeutenden Vermögensvorteilen ausnutzt.