ZDG · Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer
ZDG Art. 1Aufgaben des Zivildienstes
Abschnitt 1 Aufgaben und Organisation des Zivildienstes
Im Zivildienst erfüllen anerkannte Kriegsdienstverweigerer Aufgaben, die dem Allgemeinwohl dienen, vorrangig im sozialen Bereich.