DE · ErbStDV
Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
Contents
- Zu § 33 ErbStG
- Art. 1 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer und der Vermögensverwalter
- Art. 2 Anzeigepflicht derjenigen, die auf den Namen lautende Aktien oder Schuldverschreibungen ausgegeben haben
- Art. 3 Anzeigepflicht der Versicherungsunternehmen
- Zu § 34 ErbStG
- Art. 4 Anzeigepflicht der Standesämter
- Art. 5 Verzeichnis der Standesämter
- Art. 6 Anzeigepflicht der Gerichte bei Todeserklärungen
- Art. 7 Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen in Erbfällen
- Art. 8 Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen bei Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden
- Art. 9 Anzeigepflicht der Auslandsstellen
- Art. 10 Anzeigepflicht der Genehmigungsbehörden
- Art. 11 Anzeigen im automatisierten Verfahren
- Schlußvorschriften
- Art. 12 Anwendung der Verordnung
- Art. 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten