DE · ErbStDV
Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
Съдържание
- Zu § 33 ErbStG
- чл. 1 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer und der Vermögensverwalter
- чл. 2 Anzeigepflicht derjenigen, die auf den Namen lautende Aktien oder Schuldverschreibungen ausgegeben haben
- чл. 3 Anzeigepflicht der Versicherungsunternehmen
- Zu § 34 ErbStG
- чл. 4 Anzeigepflicht der Standesämter
- чл. 5 Verzeichnis der Standesämter
- чл. 6 Anzeigepflicht der Gerichte bei Todeserklärungen
- чл. 7 Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen in Erbfällen
- чл. 8 Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen bei Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden
- чл. 9 Anzeigepflicht der Auslandsstellen
- чл. 10 Anzeigepflicht der Genehmigungsbehörden
- чл. 11 Anzeigen im automatisierten Verfahren
- Schlußvorschriften
- чл. 12 Anwendung der Verordnung
- чл. 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten