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Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

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Contents

  1. Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
  2. Art. 1 Abfallwirtschaftliche Ziele
  3. Art. 2 Anwendungsbereich
  4. Art. 3 Begriffsbestimmungen
  5. Abschnitt 2 Pflichten beim Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten
  6. Art. 4 Produktkonzeption
  7. Art. 5 Einrichten der Gemeinsamen Stelle
  8. Art. 6 Registrierung
  9. Art. 7 Finanzierungsgarantie
  10. Art. 7a Rücknahmekonzept
  11. Art. 8 Niederlassungspflicht, Beauftragung und Benennung eines Bevollmächtigten
  12. Art. 9 Kennzeichnung
  13. Abschnitt 3 Sammlung und Rücknahme
  14. Art. 10 Getrennte Erfassung
  15. Art. 11 Verordnungsermächtigungen
  16. Unterabschnitt 1 Sammlung und Rücknahme von Altgeräten aus privaten Haushalten
  17. Art. 12 Berechtigte für die Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten
  18. Art. 13 Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  19. Art. 14 Bereitstellen der abzuholenden Altgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  20. Art. 15 Aufstellen von Behältnissen durch die Hersteller oder deren Bevollmächtigte
  21. Art. 16 Rücknahmepflicht der Hersteller
  22. Art. 17 Rücknahmepflicht der Vertreiber
  23. Art. 17a Rücknahme durch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen
  24. Art. 17b Kooperation zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und zertifizierten Erstbehandlungsanlagen
  25. Art. 18 Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten
  26. Art. 18a Kennzeichnung und Hinweispflichten an Sammel- und Rücknahmestellen
  27. Unterabschnitt 2 Rücknahme von Altgeräten anderer Nutzer als privater Haushalte
  28. Art. 19 Rücknahme durch den Hersteller
  29. Art. 19a Informationspflichten der Hersteller
  30. Abschnitt 4 Behandlungs- und Verwertungspflichten, Verbringung
  31. Art. 20 Behandlung und Beseitigung
  32. Art. 21 Zertifizierung
  33. Art. 22 Verwertung
  34. Art. 23 Anforderungen an die Verbringung
  35. Art. 24 Verordnungsermächtigungen
  36. Abschnitt 5 Anzeige-, Mitteilungs- und Informationspflichten
  37. Art. 25 Anzeigepflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen
  38. Art. 26 Mitteilungspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  39. Art. 27 Mitteilungspflichten der Hersteller
  40. Art. 28 Informationspflichten der Hersteller gegenüber Wiederverwendungseinrichtungen und Behandlungsanlagen
  41. Art. 29 Mitteilungspflichten der Vertreiber
  42. Art. 30 Mitteilungspflichten der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen
  43. Abschnitt 6 Gemeinsame Stelle
  44. Art. 31 Aufgaben der Gemeinsamen Stelle
  45. Art. 32 Mitteilungen der Gemeinsamen Stelle an das Umweltbundesamt, Landesbehörden und andere öffentliche Stellen
  46. Art. 33 Befugnisse der Gemeinsamen Stelle
  47. Art. 34 Rückgriffsanspruch der Gemeinsamen Stelle
  48. Art. 35 Organisation der Gemeinsamen Stelle
  49. Abschnitt 7 Zuständige Behörde
  50. Art. 36 Zuständige Behörde
  51. Art. 37 Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Registrierung
  52. Art. 38 Weitere Aufgaben der zuständigen Behörde
  53. Art. 38a Vollständig automatisierter Erlass von Verwaltungsakten
  54. Art. 39 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
  55. Abschnitt 8 Beleihung
  56. Art. 40 Ermächtigung zur Beleihung
  57. Art. 41 Aufsicht
  58. Art. 42 Beendigung der Beleihung
  59. Abschnitt 9 Schlussbestimmungen
  60. Art. 43 Beauftragung Dritter
  61. Art. 44 Widerspruch und Klage
  62. Art. 45 Bußgeldvorschriften
  63. Art. 46 Übergangsvorschriften