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Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Contents
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Abfallwirtschaftliche Ziele
- Art. 2 Anwendungsbereich
- Art. 3 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Pflichten beim Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten
- Art. 4 Produktkonzeption
- Art. 5 Einrichten der Gemeinsamen Stelle
- Art. 6 Registrierung
- Art. 7 Finanzierungsgarantie
- Art. 7a Rücknahmekonzept
- Art. 8 Niederlassungspflicht, Beauftragung und Benennung eines Bevollmächtigten
- Art. 9 Kennzeichnung
- Abschnitt 3 Sammlung und Rücknahme
- Art. 10 Getrennte Erfassung
- Art. 11 Verordnungsermächtigungen
- Unterabschnitt 1 Sammlung und Rücknahme von Altgeräten aus privaten Haushalten
- Art. 12 Berechtigte für die Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten
- Art. 13 Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- Art. 14 Bereitstellen der abzuholenden Altgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- Art. 15 Aufstellen von Behältnissen durch die Hersteller oder deren Bevollmächtigte
- Art. 16 Rücknahmepflicht der Hersteller
- Art. 17 Rücknahmepflicht der Vertreiber
- Art. 17a Rücknahme durch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen
- Art. 17b Kooperation zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und zertifizierten Erstbehandlungsanlagen
- Art. 18 Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten
- Art. 18a Kennzeichnung und Hinweispflichten an Sammel- und Rücknahmestellen
- Unterabschnitt 2 Rücknahme von Altgeräten anderer Nutzer als privater Haushalte
- Art. 19 Rücknahme durch den Hersteller
- Art. 19a Informationspflichten der Hersteller
- Abschnitt 4 Behandlungs- und Verwertungspflichten, Verbringung
- Art. 20 Behandlung und Beseitigung
- Art. 21 Zertifizierung
- Art. 22 Verwertung
- Art. 23 Anforderungen an die Verbringung
- Art. 24 Verordnungsermächtigungen
- Abschnitt 5 Anzeige-, Mitteilungs- und Informationspflichten
- Art. 25 Anzeigepflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen
- Art. 26 Mitteilungspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- Art. 27 Mitteilungspflichten der Hersteller
- Art. 28 Informationspflichten der Hersteller gegenüber Wiederverwendungseinrichtungen und Behandlungsanlagen
- Art. 29 Mitteilungspflichten der Vertreiber
- Art. 30 Mitteilungspflichten der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen
- Abschnitt 6 Gemeinsame Stelle
- Art. 31 Aufgaben der Gemeinsamen Stelle
- Art. 32 Mitteilungen der Gemeinsamen Stelle an das Umweltbundesamt, Landesbehörden und andere öffentliche Stellen
- Art. 33 Befugnisse der Gemeinsamen Stelle
- Art. 34 Rückgriffsanspruch der Gemeinsamen Stelle
- Art. 35 Organisation der Gemeinsamen Stelle
- Abschnitt 7 Zuständige Behörde
- Art. 36 Zuständige Behörde
- Art. 37 Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Registrierung
- Art. 38 Weitere Aufgaben der zuständigen Behörde
- Art. 38a Vollständig automatisierter Erlass von Verwaltungsakten
- Art. 39 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
- Abschnitt 8 Beleihung
- Art. 40 Ermächtigung zur Beleihung
- Art. 41 Aufsicht
- Art. 42 Beendigung der Beleihung
- Abschnitt 9 Schlussbestimmungen
- Art. 43 Beauftragung Dritter
- Art. 44 Widerspruch und Klage
- Art. 45 Bußgeldvorschriften
- Art. 46 Übergangsvorschriften