KTFG · Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“
KTFG Art. 5Rücklagen
Das Sondervermögen kann zur Erfüllung des gesetzlichen Zwecks Rücklagen bilden.
KTFG · Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“
Das Sondervermögen kann zur Erfüllung des gesetzlichen Zwecks Rücklagen bilden.