Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

EGInsO · Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung

EGInsO Art. 16Aussetzung der Verwertung

Art 102c

In forceOfficial text

Wird auf Antrag des Verwalters des Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 46 der Verordnung (EU) 2015/848 in einem in der Bundesrepublik Deutschland eröffneten Sekundärinsolvenzverfahren die Verwertung eines Gegenstandes ausgesetzt, an dem ein Absonderungsrecht besteht, so sind dem Gläubiger laufend die geschuldeten Zinsen aus der Insolvenzmasse zu zahlen.