Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

DPMAV · Verordnung über das Deutsche Patent- und Markenamt

DPMAV Art. 8Behandlung von Eingängen, Empfangsbestätigung

Abschnitt 2 Verfahrensvorschriften

In forceOfficial text

(1) In den Akten wird der Tag des Eingangs vermerkt.

(2) Bei Schutzrechtsanmeldungen übermittelt das Deutsche Patent- und Markenamt dem Anmelder unverzüglich eine Empfangsbestätigung, die das angemeldete Schutzrecht bezeichnet und das Aktenzeichen der Anmeldung sowie den Tag des Eingangs der Anmeldung angibt.