DE · BPädFortbV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Berufspädagoge/Geprüfte Berufspädagogin
Contents
- Art. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- Art. 2 Zulassungsvoraussetzungen
- Art. 3 Gliederung der Prüfung
- Art. 4 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Kernprozesse der beruflichen Bildung“
- Art. 5 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung“
- Art. 6 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Spezielle berufspädagogische Funktionen“
- Art. 7 Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Kernprozesse der beruflichen Bildung“
- Art. 8 Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung“
- Art. 9 Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Spezielle berufspädagogische Funktionen“
- Art. 10 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- Art. 11 Bewertung der Prüfungsleistungen
- Art. 12 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- Art. 13 Zeugnisse
- Art. 14 Wiederholen der Prüfung
- Art. 15 Übergangsregelung
- Art. 16 Inkrafttreten