DE · BodVerkFKrV
Verordnung über den anerkannten Umschulungsabschluss Geprüfte Fachkraft Bodenverkehrsdienst im Luftverkehr
Contents
- Art. 1 Ziel der Umschulung, Umschulungsprüfung und Bezeichnung des Umschulungsabschlusses
- Art. 2 Zulassungsvoraussetzungen für die Umschulungsprüfung
- Art. 3 Art, Dauer und Inhalt der Umschulung
- Art. 4 Gliederung der Umschulungsprüfung
- Art. 5 Prüfungsteil „Theorie des Bodenverkehrsdienstes“
- Art. 6 Prüfungsteil „Praxis des Bodenverkehrsdienstes“
- Art. 7 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- Art. 8 Bewertung der Prüfungsleistungen; Bestehen der Prüfung
- Art. 9 Wiederholung der Prüfung
- Art. 10 Übergangsvorschriften
- Art. 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten