DE · BodVerkFKrV
Verordnung über den anerkannten Umschulungsabschluss Geprüfte Fachkraft Bodenverkehrsdienst im Luftverkehr
Съдържание
- чл. 1 Ziel der Umschulung, Umschulungsprüfung und Bezeichnung des Umschulungsabschlusses
- чл. 2 Zulassungsvoraussetzungen für die Umschulungsprüfung
- чл. 3 Art, Dauer und Inhalt der Umschulung
- чл. 4 Gliederung der Umschulungsprüfung
- чл. 5 Prüfungsteil „Theorie des Bodenverkehrsdienstes“
- чл. 6 Prüfungsteil „Praxis des Bodenverkehrsdienstes“
- чл. 7 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- чл. 8 Bewertung der Prüfungsleistungen; Bestehen der Prüfung
- чл. 9 Wiederholung der Prüfung
- чл. 10 Übergangsvorschriften
- чл. 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten