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Verordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungsfachangestellter – Fachrichtung Bundesverwaltung – im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
Contents
- Abschnitt 1 Prüfungsausschüsse
- Art. 1 Errichtung
- Art. 2 Zusammensetzung, Berufung, Beschlussfähigkeit und Entschädigung
- Art. 3 Ausschluss von der Mitwirkung und ordnungsgemäße Besetzung
- Art. 4 Geschäftsführung
- Art. 5 Verschwiegenheit
- Abschnitt 2 Vorbereitung der Prüfung
- Art. 6 Prüfungstermine und Prüfungsort
- Art. 7 Antrag auf Zulassung
- Art. 8 Entscheidung über die Zulassung
- Abschnitt 3 Durchführung der Abschlussprüfung
- Art. 9 Gliederung der Abschlussprüfung
- Art. 10 Nachteilsausgleich für behinderte Prüflinge
- Art. 11 Sonstiger Nachteilsausgleich
- Art. 12 Prüfungsaufgaben und Aufgabenerstellungsausschuss
- Art. 13 Nichtöffentlichkeit
- Art. 14 Leitung, Fernprüfung, Aufsicht, Protokoll und Verwendung von Kennziffern
- Art. 15 Ausweispflicht und Belehrung
- Art. 16 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
- Art. 17 Rücktritt und Nichtteilnahme
- Abschnitt 4 Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses
- Art. 18 Bewertung
- Art. 19 Feststellung des Ergebnisses der Abschlussprüfung
- Art. 20 Ergebnisprotokoll, Mitteilung über Bestehen oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung
- Art. 21 Prüfungszeugnis
- Art. 22 Bescheid über nicht bestandene Abschlussprüfung
- Abschnitt 5 Wiederholung der Abschlussprüfung
- Art. 23 Wiederholung der Abschlussprüfung
- Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
- Art. 24 Rechtsbehelfsbelehrung
- Art. 25 Prüfungsunterlagen
- Art. 26 Übergangsregelung
- Art. 27 Inkrafttreten