DE · BMVgVFAPrV
Verordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungsfachangestellter – Fachrichtung Bundesverwaltung – im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
Съдържание
- Abschnitt 1 Prüfungsausschüsse
- чл. 1 Errichtung
- чл. 2 Zusammensetzung, Berufung, Beschlussfähigkeit und Entschädigung
- чл. 3 Ausschluss von der Mitwirkung und ordnungsgemäße Besetzung
- чл. 4 Geschäftsführung
- чл. 5 Verschwiegenheit
- Abschnitt 2 Vorbereitung der Prüfung
- чл. 6 Prüfungstermine und Prüfungsort
- чл. 7 Antrag auf Zulassung
- чл. 8 Entscheidung über die Zulassung
- Abschnitt 3 Durchführung der Abschlussprüfung
- чл. 9 Gliederung der Abschlussprüfung
- чл. 10 Nachteilsausgleich für behinderte Prüflinge
- чл. 11 Sonstiger Nachteilsausgleich
- чл. 12 Prüfungsaufgaben und Aufgabenerstellungsausschuss
- чл. 13 Nichtöffentlichkeit
- чл. 14 Leitung, Fernprüfung, Aufsicht, Protokoll und Verwendung von Kennziffern
- чл. 15 Ausweispflicht und Belehrung
- чл. 16 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
- чл. 17 Rücktritt und Nichtteilnahme
- Abschnitt 4 Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses
- чл. 18 Bewertung
- чл. 19 Feststellung des Ergebnisses der Abschlussprüfung
- чл. 20 Ergebnisprotokoll, Mitteilung über Bestehen oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung
- чл. 21 Prüfungszeugnis
- чл. 22 Bescheid über nicht bestandene Abschlussprüfung
- Abschnitt 5 Wiederholung der Abschlussprüfung
- чл. 23 Wiederholung der Abschlussprüfung
- Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
- чл. 24 Rechtsbehelfsbelehrung
- чл. 25 Prüfungsunterlagen
- чл. 26 Übergangsregelung
- чл. 27 Inkrafttreten