DE · BKAG
Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
Contents
- Abschnitt 1 Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes
- Art. 1 Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
- Art. 2 Zentralstelle
- Art. 3 Internationale Zusammenarbeit
- Art. 4 Strafverfolgung
- Art. 5 Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
- Art. 6 Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes
- Art. 7 Zeugenschutz
- Art. 8 Sicherung des Bundeskriminalamtes, behördlicher Eigenschutz
- Unterabschnitt 1 Datenerhebung
- Art. 9 Allgemeine Datenerhebung durch und Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt
- Art. 10 Bestandsdatenauskunft
- Art. 10a Erhebung von Nutzerdaten zur Identifizierung
- Art. 11 Aufzeichnung eingehender Telefonanrufe
- Unterabschnitt 2 Weiterverarbeitung von Daten
- Art. 12 Zweckbindung, Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung
- Art. 13 Informationssystem des Bundeskriminalamtes
- Art. 14 Kennzeichnung
- Art. 15 Regelung von Zugriffsberechtigungen
- Art. 16 Datenweiterverarbeitung im Informationssystem
- Art. 17 Projektbezogene gemeinsame Dateien
- Art. 18 Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen
- Art. 19 Daten zu anderen Personen
- Art. 20 Verordnungsermächtigung
- Art. 21 Weiterverarbeitung für die wissenschaftliche Forschung
- Art. 22 Weiterverarbeitung von Daten zur Aus- und Fortbildung, zu statistischen Zwecken und zur Vorgangsverwaltung
- Art. 23 Elektronische Aktenführung
- Art. 24 Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern zur Erkennung von DNA-Trugspuren
- Unterabschnitt 3 Datenübermittlung
- Art. 25 Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
- Art. 26 Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Art. 26a Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Schengen-assoziierte Staaten im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2023/977
- Art. 27 Datenübermittlung im internationalen Bereich
- Art. 28 Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
- Abschnitt 3 Zentralstelle
- Art. 29 Polizeilicher Informationsverbund, Verordnungsermächtigung
- Art. 30 Verbundrelevanz
- Art. 30a Besondere Regelungen für die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten im polizeilichen Informationsverbund
- Art. 31 Datenschutzrechtliche Verantwortung im polizeilichen Informationsverbund
- Art. 32 Unterrichtung der Zentralstelle
- Art. 33 Ausschreibungen bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich
- Art. 33a Schengener Informationssystem (SIS)
- Art. 33b Auf das SIS zugriffsberechtigte Stellen
- Abschnitt 4 Befugnisse im Rahmen der Strafverfolgung
- Art. 34 Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung
- Art. 35 Unterstützung der Polizeibehörden der Länder bei der Strafverfolgung
- Art. 36 Koordinierung bei der Strafverfolgung
- Art. 37 Amtshandlungen, Unterstützungspflichten der Länder
- Abschnitt 5 Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
- Art. 38 Allgemeine Befugnisse
- Art. 39 Erhebung personenbezogener Daten
- Art. 40 Bestandsdatenauskunft
- Art. 41 Befragung und Auskunftspflicht
- Art. 42 Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
- Art. 43 Erkennungsdienstliche Maßnahmen
- Art. 44 Vorladung
- Art. 45 Besondere Mittel der Datenerhebung
- Art. 46 Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen
- Art. 47 Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle
- Art. 48 Rasterfahndung
- Art. 49 Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme
- Art. 50 Postbeschlagnahme und Auskunftsverlangen
- Art. 51 Überwachung der Telekommunikation
- Art. 52 Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten
- Art. 53 Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten
- Art. 54 Platzverweisung
- Art. 55 Aufenthaltsvorgabe und Kontaktverbot
- Art. 56 Elektronische Aufenthaltsüberwachung
- Art. 57 Gewahrsam
- Art. 58 Durchsuchung von Personen
- Art. 59 Durchsuchung von Sachen
- Art. 60 Sicherstellung
- Art. 61 Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
- Art. 62 Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen
- Abschnitt 6 Befugnisse zum Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes
- Art. 63 Allgemeine Befugnisse
- Art. 63a Bestandsdatenauskunft
- Art. 64 Besondere Mittel der Datenerhebung
- Art. 65 Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle
- Abschnitt 7 Zeugenschutz
- Art. 66 Befugnisse
- Art. 66a Bestandsdatenauskunft
- Abschnitt 8 Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes und zum behördlichen Eigenschutz
- Art. 67 Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes
- Art. 68 Sicherheitsüberprüfung
- Unterabschnitt 1 Datenschutzaufsicht
- Art. 69 Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Unterabschnitt 2 Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter
- Art. 70 Benennung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes
- Art. 71 Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes
- Art. 72 Stellung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes und Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Unterabschnitt 3 Datenschutzrechtliche Verantwortung für die Tätigkeit der an deutsche Auslandsvertretungen abgeordneten Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes
- Art. 73 Datenschutzrechtliche Verantwortung der Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes
- Unterabschnitt 4 Pflichten des Bundeskriminalamtes
- Art. 74 Benachrichtigung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
- Art. 75 Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern
- Art. 76 Nachträgliche Benachrichtigung über Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung im Schengener Informationssystem
- Art. 77 Aussonderungsprüffrist; Mitteilung von Löschungsverpflichtungen
- Art. 78 Berichtigung personenbezogener Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung in Akten sowie Vernichtung von Akten
- Art. 79 Löschung von durch Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder vergleichbaren Maßnahmen erlangten personenbezogenen Daten
- Art. 80 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Art. 81 Protokollierung
- Art. 82 Protokollierung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
- Art. 83 Benachrichtigung der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
- Unterabschnitt 5 Rechte der betroffenen Person
- Art. 84 Rechte der betroffenen Person
- Art. 85 Ausübung der Betroffenenrechte im polizeilichen Informationsverbund sowie bei projektbezogenen gemeinsamen Dateien
- Unterabschnitt 6 Schadensersatz
- Art. 86 Schadensersatz im polizeilichen Informationsverbund
- Abschnitt 10 Schlussvorschriften
- Art. 87 Strafvorschriften
- Art. 88 Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag
- Art. 89 Einschränkung von Grundrechten
- Art. 90 Gerichtliche Zuständigkeit, Verfahren
- Art. 91 Übergangsvorschrift