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Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
Съдържание
- Abschnitt 1 Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes
- чл. 1 Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
- чл. 2 Zentralstelle
- чл. 3 Internationale Zusammenarbeit
- чл. 4 Strafverfolgung
- чл. 5 Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
- чл. 6 Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes
- чл. 7 Zeugenschutz
- чл. 8 Sicherung des Bundeskriminalamtes, behördlicher Eigenschutz
- Unterabschnitt 1 Datenerhebung
- чл. 9 Allgemeine Datenerhebung durch und Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt
- чл. 10 Bestandsdatenauskunft
- чл. 10a Erhebung von Nutzerdaten zur Identifizierung
- чл. 11 Aufzeichnung eingehender Telefonanrufe
- Unterabschnitt 2 Weiterverarbeitung von Daten
- чл. 12 Zweckbindung, Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung
- чл. 13 Informationssystem des Bundeskriminalamtes
- чл. 14 Kennzeichnung
- чл. 15 Regelung von Zugriffsberechtigungen
- чл. 16 Datenweiterverarbeitung im Informationssystem
- чл. 17 Projektbezogene gemeinsame Dateien
- чл. 18 Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen
- чл. 19 Daten zu anderen Personen
- чл. 20 Verordnungsermächtigung
- чл. 21 Weiterverarbeitung für die wissenschaftliche Forschung
- чл. 22 Weiterverarbeitung von Daten zur Aus- und Fortbildung, zu statistischen Zwecken und zur Vorgangsverwaltung
- чл. 23 Elektronische Aktenführung
- чл. 24 Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern zur Erkennung von DNA-Trugspuren
- Unterabschnitt 3 Datenübermittlung
- чл. 25 Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
- чл. 26 Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- чл. 26a Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Schengen-assoziierte Staaten im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2023/977
- чл. 27 Datenübermittlung im internationalen Bereich
- чл. 28 Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
- Abschnitt 3 Zentralstelle
- чл. 29 Polizeilicher Informationsverbund, Verordnungsermächtigung
- чл. 30 Verbundrelevanz
- чл. 30a Besondere Regelungen für die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten im polizeilichen Informationsverbund
- чл. 31 Datenschutzrechtliche Verantwortung im polizeilichen Informationsverbund
- чл. 32 Unterrichtung der Zentralstelle
- чл. 33 Ausschreibungen bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich
- чл. 33a Schengener Informationssystem (SIS)
- чл. 33b Auf das SIS zugriffsberechtigte Stellen
- Abschnitt 4 Befugnisse im Rahmen der Strafverfolgung
- чл. 34 Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung
- чл. 35 Unterstützung der Polizeibehörden der Länder bei der Strafverfolgung
- чл. 36 Koordinierung bei der Strafverfolgung
- чл. 37 Amtshandlungen, Unterstützungspflichten der Länder
- Abschnitt 5 Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
- чл. 38 Allgemeine Befugnisse
- чл. 39 Erhebung personenbezogener Daten
- чл. 40 Bestandsdatenauskunft
- чл. 41 Befragung und Auskunftspflicht
- чл. 42 Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
- чл. 43 Erkennungsdienstliche Maßnahmen
- чл. 44 Vorladung
- чл. 45 Besondere Mittel der Datenerhebung
- чл. 46 Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen
- чл. 47 Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle
- чл. 48 Rasterfahndung
- чл. 49 Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme
- чл. 50 Postbeschlagnahme und Auskunftsverlangen
- чл. 51 Überwachung der Telekommunikation
- чл. 52 Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten
- чл. 53 Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten
- чл. 54 Platzverweisung
- чл. 55 Aufenthaltsvorgabe und Kontaktverbot
- чл. 56 Elektronische Aufenthaltsüberwachung
- чл. 57 Gewahrsam
- чл. 58 Durchsuchung von Personen
- чл. 59 Durchsuchung von Sachen
- чл. 60 Sicherstellung
- чл. 61 Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
- чл. 62 Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen
- Abschnitt 6 Befugnisse zum Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes
- чл. 63 Allgemeine Befugnisse
- чл. 63a Bestandsdatenauskunft
- чл. 64 Besondere Mittel der Datenerhebung
- чл. 65 Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle
- Abschnitt 7 Zeugenschutz
- чл. 66 Befugnisse
- чл. 66a Bestandsdatenauskunft
- Abschnitt 8 Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes und zum behördlichen Eigenschutz
- чл. 67 Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes
- чл. 68 Sicherheitsüberprüfung
- Unterabschnitt 1 Datenschutzaufsicht
- чл. 69 Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Unterabschnitt 2 Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter
- чл. 70 Benennung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes
- чл. 71 Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes
- чл. 72 Stellung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes und Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Unterabschnitt 3 Datenschutzrechtliche Verantwortung für die Tätigkeit der an deutsche Auslandsvertretungen abgeordneten Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes
- чл. 73 Datenschutzrechtliche Verantwortung der Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes
- Unterabschnitt 4 Pflichten des Bundeskriminalamtes
- чл. 74 Benachrichtigung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
- чл. 75 Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern
- чл. 76 Nachträgliche Benachrichtigung über Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung im Schengener Informationssystem
- чл. 77 Aussonderungsprüffrist; Mitteilung von Löschungsverpflichtungen
- чл. 78 Berichtigung personenbezogener Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung in Akten sowie Vernichtung von Akten
- чл. 79 Löschung von durch Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder vergleichbaren Maßnahmen erlangten personenbezogenen Daten
- чл. 80 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- чл. 81 Protokollierung
- чл. 82 Protokollierung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
- чл. 83 Benachrichtigung der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
- Unterabschnitt 5 Rechte der betroffenen Person
- чл. 84 Rechte der betroffenen Person
- чл. 85 Ausübung der Betroffenenrechte im polizeilichen Informationsverbund sowie bei projektbezogenen gemeinsamen Dateien
- Unterabschnitt 6 Schadensersatz
- чл. 86 Schadensersatz im polizeilichen Informationsverbund
- Abschnitt 10 Schlussvorschriften
- чл. 87 Strafvorschriften
- чл. 88 Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag
- чл. 89 Einschränkung von Grundrechten
- чл. 90 Gerichtliche Zuständigkeit, Verfahren
- чл. 91 Übergangsvorschrift