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BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

BinSchStrO Art. 23Schifffahrt bei Hochwasser

Kapitel 23 Havel-Oder-Wasserstraße

In forceOfficial text

Erreicht oder überschreitet der Wasserstand den Höchsten Schifffahrtswasserstand (HSW) von 660 cm an dem Richtpegel Friedrichsthal, so ist die Schifffahrt auf der Strecke von der Einfahrt des Binnenhafens Schwedt (km 126,10) bis zur Einmündung in die Westoder (km 134,96) verboten.