BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO Art. 21Wenden
Kapitel 21 Spree-Oder-Wasserstraße,
Ein Fahrgastschiff, das auf der Spree-Oder-Wasserstraße im Bereich des unteren Vorhafens der Schleuse Mühlendamm (km 17,80) wenden will, muss das geplante Wendemanöver der Funkstelle „Mühlendamm Schleuse“ über UKW-Sprechfunkkanal 20 vor Einfahrt in den Schleusenvorhafenbereich anzeigen.