BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO Art. 17Schifffahrt bei Eis
Kapitel 17 Elbe
Droht infolge zunehmender Eisbildung die Einstellung der Schifffahrt, muss ein Fahrzeug oder ein Verband nach Hinweis der zuständigen Behörde rechtzeitig einen Schutzhafen oder eine geeignete Liegestelle aufsuchen.