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Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

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Contents

  1. Abschnitt 1 Allgemeines
  2. Art. 1 Anwendungsbereich
  3. Art. 2 Zuständige Behörden
  4. Art. 3 Rechtsverordnung mit vorübergehender Geltungsdauer
  5. Art. 4 Auflagen
  6. Abschnitt 2 Ordnungswidrigkeiten
  7. Art. 5 Bewehrung der allgemeinen Vorschriften
  8. Art. 6 Bewehrung der Vorschriften über Alkohol und Drogenkonsum
  9. Art. 7 Bewehrung der Vorschriften über die Abmessungen der Fahrzeuge oder Verbände, die Fahrrinnentiefe, Abladetiefe, zusätzliche Ausrüstung oder erforderliche Sprechverbindung
  10. Art. 8 Bewehrung der Vorschriften über die zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten oder die geforderten Mindestgeschwindigkeiten
  11. Art. 9 Bewehrung der Vorschriften über das Mitführen oder Aushändigen von Urkunden oder Unterlagen
  12. Art. 10 Bewehrung der Vorschriften über die Kennzeichnung der Fahrzeuge oder Ausrüstungsteile
  13. Art. 11 Bewehrung der Vorschriften über die Bezeichnung der Fahrzeuge, Ausrüstungsteile, Lichter oder Sichtzeichen
  14. Art. 12 Bewehrung der Vorschriften über Schallzeichen, Sprechfunk oder Navigationsgeräte
  15. Art. 13 Bewehrung der allgemeinen Vorschriften über das Verhalten im Verkehr
  16. Art. 14 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten von Kleinfahrzeugen im Verkehr oder der Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
  17. Art. 15 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Begegnen
  18. Art. 16 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Kreuzen
  19. Art. 17 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Überholen
  20. Art. 18 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Wenden
  21. Art. 19 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten von Fähren oder gegenüber Fähren
  22. Art. 20 Bewehrung der Vorschriften über das Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusenvorhäfen, Schleusen, Schleusenbereiche, Schiffshebewerke oder einzelner Stromstrecken
  23. Art. 21 Bewehrung der Vorschriften über die Fahrt bei unsichtigem Wetter
  24. Art. 22 Bewehrung der Vorschriften über die Zusammenstellung der Verbände
  25. Art. 23 Bewehrung der Vorschriften über das Stillliegen, Ankern oder Festmachen
  26. Art. 24 Bewehrung der besonderen Vorschriften über das Fortbewegen von Schubverbänden oder Schubleichtern oder den Einsatz von Trägerschiffsleichtern
  27. Art. 25 Bewehrung der besonderen Vorschriften über die Fahrgastschifffahrt
  28. Art. 26 Bewehrung der Vorschriften über die Schifffahrt bei Hochwasser
  29. Art. 27 Bewehrung der Vorschriften über die Schifffahrt bei Eis
  30. Art. 28 Bewehrung der Vorschriften über die Nachtschifffahrt
  31. Art. 29 Bewehrung der Vorschriften über die Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen oder Bootsumsetzungsanlagen
  32. Art. 30 Bewehrung der Vorschriften über Meldepflichten
  33. Art. 31 Bewehrung der Vorschriften über Segelverbote
  34. Art. 32 Bewehrung der Vorschriften über besondere Verkehrsregelungen
  35. Art. 33 Bewehrung der Vorschriften über den Schutz der Anlagen oder Kanäle
  36. Art. 34 Bewehrung der Vorschriften über Befahrensverbote
  37. Art. 35 Bewehrung der Vorschriften über Verkehrsbeschränkungen
  38. Art. 36 Bewehrung der Vorschriften zum Umweltschutz oder über das Bunkern
  39. Abschnitt 3 Schlussbestimmungen
  40. Art. 37 Aufhebung binnenschifffahrtsrechtlicher Vorschriften
  41. Art. 39 Inkrafttreten, Außerkrafttreten