BerRehaG Art. 5Ausschluß von Ansprüchen
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Andere Ansprüche wegen einer aus politischen Gründen erfolgten Benachteiligung im Beruf oder in der Ausbildung sind ausgeschlossen, wenn sie Verbindlichkeiten im Sinne des Artikels 135a Abs. 2 des Grundgesetzes betreffen.