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BerRehaG · Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet

BerRehaG Art. 21Inhalt des Antrags

Fünfter Abschnitt Zuständigkeit und Verfahren

In forceOfficial text

Der Antrag soll enthalten 1.

Angaben zur Person,

2.

Angaben zur Ausbildung und zum beruflichen Werdegang,

3.

eine Darstellung der Verfolgung,

4.

Angaben zum Umfang der Benachteiligung in Ausbildung und Beruf,

5.

die Angabe von Beweismitteln,

6.

eine Erklärung, ob und wo der Antragsteller schon früher einen Antrag gestellt hat, sowie

7.

Angaben zu Kindern, die infolge einer Verfolgung nach § 11a Absatz 3 nicht erzogen werden konnten.