Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

BEHG · Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen

BEHG Art. 20Durchsetzung der Berichtspflicht

Abschnitt 6 Sanktionen

In forceOfficial text

Kommt ein Verantwortlicher nach Ende der Einführungsphase nach § 10 Absatz 2 Satz 1 und 2 seiner Berichtspflicht nach § 7 Absatz 1 nicht nach, so verfügt die zuständige Behörde die Sperrung seines Kontos im nationalen Emissionshandelsregister. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verantwortliche der zuständigen Behörde einen Emissionsbericht vorlegt und die zuständige Behörde diesen Bericht als den Anforderungen nach § 7 genügend anerkennt oder eine Schätzung der Emissionen nach § 21 Absatz 2 Satz 1 erfolgt.