DE · 3. DV-BEG
Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Contents
- 1. Besondere Anspruchsvoraussetzungen
- Art. 1 Abgrenzung gegenüber dem Schaden in der Nutzung des Eigentums und des Vermögens
- Art. 2 Selbständige Erwerbstätigkeit
- Art. 3 Verdrängung aus selbständiger Erwerbstätigkeit
- Art. 4 Beschränkung in der Ausübung der selbständigen Erwerbstätigkeit
- Art. 5 Mehrere selbständige Erwerbstätigkeiten
- a) Darlehen
- Art. 6 Anderweitige Beschaffung von Geldmitteln
- Art. 7 Tatsächliche Voraussetzungen für das Darlehen
- Art. 8 Höhe des Darlehens
- Art. 9 Unmöglichkeit der Sicherung
- Art. 10 Zusätzliches Darlehen
- Art. 11 Darlehen für den überlebenden Ehegatten und die Kinder
- b) Kapitalentschädigung
- Art. 12 Zeitliche Begrenzung der Kapitalentschädigung
- Art. 13 Berechnung der Kapitalentschädigung
- Art. 14 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe
- Art. 15 Erreichbare Dienstbezüge eines vergleichbaren Bundesbeamten
- Art. 16 Alters- und Hinterbliebenenversorgung
- Art. 17 Berücksichtigung des anderweitigen Arbeitseinkommens nach § 77 BEG
- Art. 18 Umrechnung der Kapitalentschädigung
- Art. 19 Weiterleistung der Kapitalentschädigung
- Art. 20 Anzeigepflicht
- c) Rente
- Art. 21 Voraussetzungen für das Rentenwahlrecht
- Art. 22 Berechnung der Rente
- Art. 22a Erhöhung des monatlichen Höchstbetrages der Rente
- Art. 22b Zahlung der Rente
- Art. 23 Entschädigung für die Zeit vor dem 1. November 1953
- Art. 24 Rente für den überlebenden Ehegatten und die Kinder
- Art. 24a Renten für den überlebenden Ehegatten in den Fällen des § 86 Abs. 6 BEG
- Art. 25 Beginn der Rentenzahlung für den überlebenden Ehegatten und die Kinder
- Art. 25a Erlöschen der Rente
- Art. 26 Anzeigepflicht
- Art. 27 Änderung der Verhältnisse
- a) Darlehen
- Art. 28 Voraussetzung für die Darlehnsgewährung
- b) Kapitalentschädigung
- Art. 29 Berechnung der Kapitalentschädigung
- Art. 30 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe
- Art. 31 Alters- und Hinterbliebenenversorgung
- Art. 32 Berücksichtigung anderweitigen Einkommens
- c) Rente
- Art. 33 Berechnung der Rente
- Art. 33a Erhöhung des monatlichen Höchstbetrages der Rente
- Art. 34 Mindestrente
- Art. 35 Grundlagen der Berechnung für die Rente des überlebenden Ehegatten und der Kinder
- Art. 35a Entschädigung in Höhe der Rentenbezüge eines Jahres im Falle des § 98 BEG
- Art. 35b Rente für den überlebenden Ehegatten im Falle der §§ 98, 86 Abs. 4 und 6 BEG
- Art. 35c Erlöschen der Rente
- 2. Angestellte und Arbeiter im Sinne der §§ 109 und 110 BEG
- Art. 36
- III. Schädigung in selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit
- Art. 37
- IV. Schaden in der Ausbildung
- Art. 38
- V. Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten
- Art. 38a
- VI. Bewertung der im Ausland erzielten Einkünfte
- Art. 39
- VII. Schlußbestimmungen
- Art. 40 Verteilung von anzurechnenden Leistungen
- Art. 41 Aufrundung der Entschädigungsleistungen
- Art. 41a Stichtag für Neufestsetzung der Renten
- Art. 41b Übergangsvorschriften für Änderungen dieser Verordnung
- Art. 42
- Art. 43 Zeitlicher Anwendungsbereich