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Anordnung zu Zuständigkeiten auf den Gebieten der Versorgung und des Altersgeldes sowie des Versorgungsausgleichs
Contents
- Art. 1 Anordnungsgegenstand
- Art. 2 Persönlicher Geltungsbereich
- Art. 3 Sachliche Zuständigkeit für die Festsetzung der Versorgungsbezüge
- Art. 4 Sachliche Zuständigkeit für die Festsetzung von Leistungen nach dem Altersgeldgesetz und des aus Artikel 45 AEUV abgeleiteten Nachteilsausgleichs
- Art. 5 Sachliche Zuständigkeit für die Anerkennung eines Dienstunfalls und die Festsetzung von Unfallfürsorgeleistungen sowie damit zusammenhängender Befugnisse
- Art. 6 Sachliche Zuständigkeit für die Geltendmachung eines nach § 76 des Bundesbeamtengesetzes übergegangenen Schadensersatzanspruchs aufgrund eines Unfalls
- Art. 7 Sachliche Zuständigkeit für die Erteilung von Vorabentscheidungen und für die Erteilung von Versorgungsauskünften
- Art. 8 Sachliche Zuständigkeit bei Verschollenheit der versorgungsberechtigten Person
- Art. 9 Weitere Befugnisse zur Aufgabenerfüllung
- Art. 10 Sachliche Zuständigkeit betreffend den Versorgungsausgleich und für die Durchführung des Bundesversorgungsteilungsgesetzes
- Art. 11 Sachliche Zuständigkeit für die Versorgungslastenteilung
- Art. 12 Zuständigkeit für Versorgungsangelegenheiten nach dem G 131
- Art. 13 Erlass von Widerspruchsbescheiden; Vertretung des Dienstherrn bei Klagen
- Art. 14 Sachliche Zuständigkeit für ehemalige Geschäftsbereiche
- Art. 15 Örtliche Zuständigkeit
- Art. 16 Übersendung erforderlicher Unterlagen
- Art. 17 Berichtspflicht und Beteiligung der obersten Dienstbehörden
- Art. 18 Schriftverkehr
- Art. 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten