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Gesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten
Contents
- Abschnitt I Allgemeine Grundzüge des Bereinigungsverfahrens
- Art. 1 Auslandsbonds, Begebungsland
- Art. 2 Bereinigung der Auslandsbonds
- Art. 3 Voraussetzungen der Anerkennung
- Art. 4 Feststellungsbescheide
- Art. 5 Nebenurkunden
- Art. 6 Tilgungsstücke
- Art. 7 Anmeldung beim Auslandsbevollmächtigten
- Art. 8 Auslandsbevollmächtigte
- Art. 9 Auslandsspruchstellen
- Art. 10 Anmeldung bei der Prüfstelle
- Art. 11 Prüfstellen
- Art. 12 Amtliche Liste der anerkannten Auslandsbonds
- Art. 13 Sammelanerkennung
- Art. 14 Leistungsverbot
- Art. 15 Ersatzurkunden
- Art. 16 Entzogene Auslandsbonds
- Art. 17 Amts- und Rechtshilfe
- Art. 18 Entgegennahme von Anmeldungen und Erklärungen
- Art. 19 Stichtag
- Art. 20 Unterrichtung der Öffentlichkeit
- Abschnitt II Anmeldung bei dem Auslandsbevollmächtigten
- Art. 21 Anmeldung, Anmeldefristen
- Art. 22 Inhalt der Anmeldung
- Art. 23 Vorlage des angemeldeten Auslandsbonds
- Art. 24 Beweisführung
- Art. 25 Unzuständigkeit des Auslandsbevollmächtigten
- Art. 26 Zurücknahme der Anmeldung
- Art. 27 Anerkennung des Auslandsbonds
- Art. 28 Ablehnung der Anerkennung
- Art. 29 Rechtsbehelfe
- Art. 30 Antrag auf Überprüfung der Ablehnung
- Art. 31 Antrag auf gerichtliche Entscheidung
- Art. 32 Wirkung und Durchführung der gerichtlichen Entscheidung
- Art. 33 Anrufung eines Gerichts des Begebungslands
- Art. 34 Vereinbarte Schiedsgerichte
- Art. 35 Gesetzliche Schiedsgerichte
- Art. 36 Maßnahmen bei endgültiger Ablehnung
- Abschnitt III Anmeldung bei der Prüfstelle
- Art. 37 Anmeldung, Anmeldefristen
- Art. 38 Rechtmäßiger Erwerb
- Art. 39 Inhalt der Anmeldung
- Art. 40 Vorlage des angemeldeten Auslandsbonds
- Art. 41 Beweisführung
- Art. 42 Unzuständigkeit der Prüfstelle
- Art. 43 Zurücknahme der Anmeldung
- Art. 44 Anerkennung durch die Prüfstelle
- Art. 45 Vorlage an die Kammer für Wertpapierbereinigung
- Art. 46 Einspruch des Ausstellers
- Art. 47 Verfahren und Entscheidung der Kammer für Wertpapierbereinigung
- Art. 48 Durchführung der Entscheidung
- Abschnitt IV Doppelanmeldungen
- Art. 49
- Abschnitt V Nicht anerkannte Auslandsbonds, Entschädigungsansprüche
- Art. 50 Kraftlosigkeit nicht anerkannter Auslandsbonds
- Art. 51 Nachträgliche Anerkennung
- Art. 52 Entschädigungsansprüche für kraftlos gewordene Auslandsbonds
- Art. 53 Entschädigungsansprüche aus Feststellungsbescheiden
- Art. 54 Entschädigungsansprüche für Tilgungsstücke
- Abschnitt VI Sammelanerkennung
- Art. 55 Antrag auf Sammelanerkennung
- Art. 56 Ermittlungen
- Art. 57 Entscheidung über die Sammelanerkennung
- Art. 58 Durchführungsvorschriften
- Abschnitt VII Freigabe von Sicherheiten
- Art. 59 Voraussetzungen der Freigabe
- Art. 60 Gerichtliche Geltendmachung des Freigabeverlangens
- Art. 61 Wirkung der Freigabeentscheidung
- Abschnitt VIII Kosten
- Art. 62 Verfahrenskosten
- Art. 63 Erstattung von Aufwendungen
- Art. 64 Verwaltungsabgabe
- Art. 65 Durchführungsvorschriften
- Abschnitt IX Ergänzende Vorschriften
- Art. 66 Bindende Wirkung der Entscheidungen
- Art. 67 Ausschließliche Zuständigkeit
- Art. 68 Pfandrechte und andere Rechte Dritter an Auslandsbonds
- Art. 69 Sinngemäß anzuwendende Vorschriften
- Art. 70 Zustellungen
- Art. 71 Kammern für Wertpapierbereinigung
- Art. 72 Entscheidungsbefugnis des Vorsitzenden der Kammer für Wertpapierbereinigung
- Art. 73 Mehrheit von Ausstellern
- Art. 74 Auslandsbonds des Deutschen Reichs und des ehemaligen Landes Preußen
- Art. 75 Ein- und Ausfuhrvorschriften
- Art. 76 Durchführungsvorschriften
- Art. 77 Mitwirkung des Begebungslands
- Abschnitt X Schlußvorschriften
- Art. 78 Land Berlin
- Art. 79 Inkrafttreten